TÜV überziehen – Folgen und Kosten

Im stressigen Alltag kann es schnell einmal passieren, dass ein Termin vergessen wird. Ärgerlich und teuer ist es aber, wenn es ausgerechnet der TÜV-Termin ist. Das kann für den Fahrzeugbesitzer schnell problematisch werden. Sobald der Termin verstrichen ist, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Normalerweise gibt es für die ersten zwei Monate, die überzogen werden, noch kein Bußgeld. Das bedeutet aber nicht, das der Termin auf die leichte Schulter genommen werden kann, denn im Falle eines Unfalls mit dem Fahrzeug kann es vorkommen, dass die Versicherung des Fahrzeughalters zu einem Problem wird. wenn die Hauptuntersuchung ansteht, sollte der Termin unbedingt wahrgenommen werden. Sobald der Monat, der auf der Plakette angegeben ist, abgelaufen ist, ist es zu spät.

 

 

Konsequenzen für Autofahrer

Eine gute Nachricht vorab: Probleme mit der Polizei gibt es nur, wenn der Autofahrer von der ihr erwischt wird, z.B. bei einer Verkehrskontrolle. Der TÜV selbst meldet das Überziehen  nicht der Polizei. Es ist daher problemlos möglich, den Termin auch später wahrzunehmen, ohne automatisch rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Die Kosten fallen für die ersten Monate noch moderat aus.  25 Euro sind bei einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten fällig. Wer den Termin auch nach bis zu acht Monaten nicht wahrgenommen hat, muss 60 Euro zahlen. Ab acht Monaten gibt es auch einen Punkt in Flensburg als Strafe. Wenn eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, verschärfen sich die Strafen. Bis zu zwei Monate nach dem Termin kostet es 15 Euro. Zwischen zwei und vier Monaten 25 Euro. Bereits ab vier Monaten aufwärts kommt auch ein Punkt bei Flensburg dazu und die Kosten erhöhen sich auf 60 Euro. Ab acht Monaten und darüber hinaus hagelt es einen weiteren Punkt in Flensburg und 75 Euro Strafe. Allerdings kann es auch ohne Sicherheitsprüfung zu zusätzlichen Kosten kommen. Wenn schwerwiegende Probleme während der Hauptuntersuchung am Wagen festgestellt werden und der Termin, wenn auch nur für zwei Wochen, überschritten wurde, werden zusätzliche 15 Euro verlangt. Sollte Ihr auto keinen TÜV mehr bekommen lesen Sie was beim verkauf ohne TÜV zu beachten ist.

Wann muss das Auto zum TÜV?

Wie oft ein Fahrzeug zum TÜV muss, hängt ganz davon ab, ob es sich um einen Neuwagen handelt oder nicht. Ein Neuwagen muss drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals zum TÜV. Im Anschluss ist der Termin alle zwei Jahre fällig. Für Motorradfahrer gilt eine eigene Regelung: Sie müssen, gleich ob das Motorrad neu ist, alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Es gibt auch keine Sonderbehandlung für Halter von Elektro- oder Hybridfahrzeugen. Für diese Fahrzeuge gelten die gleichen Regeln wie z.B. für einen Benziner. Bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen werden noch zusätzliche Bauteile überprüft, die Prüfung dauert also länger. Sollte das Fahrzeug zwei Monate oder länger zu spät zur Hauptuntersuchung gebracht werden, wird eine Ergänzungsuntersuchung durchgeführt. Diese umfangreichere Prüfung kostet den Autofahrer auch ein wenig mehr. Während eine normale Hauptuntersuchung um die 110 Euro kostet, steigern sich die Kosten bei einer Ergänzungsuntersuchung auf ungefähr 132 Euro. Im Falle eines Unfalls kann es sein, dass die Versicherung einen Teil der Schadenssumme vom Fahrzeugbesitzer zurückverlangt. Es lohnt sich also finanziell nicht, den TÜV-Termin zu lange hinauszuzögern. Es droht nicht nur ein Bußgeld sondern auch Punkte in Flensburg. Ihr Auto bekommt keinen TÜV mehr ? Bewerten Sie jetzt kostenlos Ihr PKW