Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall

Trotz hoher Achtsamkeit, vorsichtiger und vorausschauender Fahrweise passiert es auf deutschen Straßen immer häufiger. Es kommt zu einem Verkehrsunfall. Im Jahr 2019 war dies in Deutschland über zweieinhalb Millionen Mal der Fall. Tendenz steigend. In Bezug auf die Unfallprävention ist jedem Fahrer sein Handwerk bekannt. Ein verkehrssicheres Fahrzeug und eine umsichtige Fahrweise sind für die meisten Verkehrsteilnehmer gang und gäbe.

Doch wie verhält man sich, wenn einem tatsächlich einmal ein Unfall passiert?

Unglück Unfall – und nun?

Zunächst bedeutet ein Unfall, ganz egal ob schuldhaft verursacht oder vollkommen frei von Schuld integriert, Stress für alle Beteiligten. Unabhängig von der Schwere des Unfalls gilt die eiserne Regel: Zuerst kümmert man sich um die eigene Sicherheit, im Anschluss setzt man, wenn nötig, einen Notruf ab, erst dann kümmert man sich gegebenenfalls um weitere Verletzte.

 

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Eigenschutz als oberste Priorität

Die eigene Sicherheit in den Mittelpunkt der ersten Handlungen zu stellen bedeutet, zunächst einmal zu prüfen, ob man bewegungsfähig ist. Ist dies der Fall, sollte man sich aus dem Gefahrenbereich begeben. Besonders wichtig hierbei ist die Beachtung des weiterhin laufendem Verkehrs. In einer solchen Stresssituation kann es häufig zu Unachtsamkeiten kommen. Wachsamkeit ist hier ein hilfreicher Begleiter. Sich aus der Gefahrenzone am Unfallort zu begeben bedeutet allerdings nicht, den Unfallort zu verlassen. Dies wäre strafbare und sollte unter allen Umständen vermieden werden.
Zum Eigenschutz gehört ebenfalls das Einschalten der Warnblinkanlage sowie das Aufstellen des Warndreiecks. Hierbei empfiehlt sich das Tragen einer Warnweste. Das Warndreieck sollte innerorts 50 Meter, außer Orts 100 Meter und auf Autobahnen 200 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt werden. Nur so kann der jeweilige Verkehr in seiner Geschwindigkeit rechtzeitig gewarnt werden. Im Anschluss sollte unbedingt die Fahrbahn verlassen werden – besonders auf Autobahnen empfiehlt sich der Weg hinter die Leitplanken.

Notruf und erste Hilfe als nächster Schritt

Erst jetzt kümmert man sich um einen Notruf Bei größeren Unfällen ruft man über die Notrufnummer 110 die Polizei. Auch das Rufen des Rettungsdienstes ist möglich, vor Allem wenn Personenschäden vorliegen. Am Telefon sollte man die Fragen „Wer?“, „Wo?“ und „Was?“ beantworten. Danach kümmert man sich um verletzte Personen. Es besteht dabei eine gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe. Diese betrifft jeden, nicht nur die Unfallbeteiligten.

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Abwicklung der entstandenen Schadensfälle

Hat man nun die Erste Hilfe Maßnahmen abgeschlossen oder handelt es sich lediglich um einen kleineren Unfall, wie beispielsweise einen Auffahrunfall mit Blechschaden, so reicht es aus, auf den Notruf zu verzichten und lediglich die Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner auszutauschen. Zum Austausch der Daten ist man als Beteiligter verpflichtet. Besteht ein Unfallbeteiligter auf das Rufen der Polizei, so muss man bis zu deren Eintreffen am Unfallort verweilen. Zu den gängigen Namens- und Adressangaben zählen hier auch die Versicherungsnummer und das Kennzeichen. Man sollte zusätzlich immer Fotos und auch eine Unfallskizze anfertigen. Diese dienen bei einem späteren Streitfall als nützliche Beweise. Gibt es beispielsweise keinen Unfallgegner, weil man in ein parkendes Auto gefahren ist, so muss mindestens 30 Minuten an der Unfallstelle gewartet werden. Ist bis dahin niemand anzutreffen, dem der geschädigte Wagen gehört, so ist man verpflichtet, vor der Weiterfahrt seine Daten am Fahrzeug zu hinterlassen.

Durch den Austausch der Versicherungsdaten wird der Prozess der Schadensabwicklung angestoßen. Die Versicherung des Schuldigen übernimmt hier die Reparaturkosten des Fahrzeugs sowie etwaige angefallene Schmerzensgeldzahlungen, zum Beispiel bei Verletzungen.

Die Unfallstelle

Nachdem alle Formalitäten geklärt sind ist es an der Zeit, die Unfallstelle zu bereinigen. Während man Glassplitter oder kleinere Autoteile selbstständig entfernen kann, so muss bei ausgelaufenem Öl oder Benzin immer die Feuerwehr zur fachmännischen Reinigung hinzugezogen werden. Abschließend sollte man auch das aufgestellte Warndreieck wieder einsammeln.

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