Betrug in der Werkstatt – Wie du ihn erkennen und vermeiden kannst
Wer kennt es nicht? Das eigene KFZ klappert, ruckelt oder lässt eine Lampe im Cockpit aufleuchten. Wenn im näheren Bekannten- und Verwandtenkreis nicht gerade ein KFZ-Mechatroniker dabei ist, bleibt erst einmal nichts anderes übrig als das Fahrzeug in die Werkstatt zu geben. Dort passiert es dann nicht selten, dass bei man bei Erhalt der Rechnung dumm aus der Wäsche schaut. Entweder wurde zu viel berechnet oder die Arbeit wurde nicht gewissenhaft durchgeführt. Im schlimmsten Fall sogar beides. In diesem Artikel erfährst du was die Ursachen für eine zu hohe Rechnung sind und wie du das ganze vermeiden kannst. Die detaillierten Tipps helfen dir, nie wieder in einer Werkstatt übers Ohr gehauen zu werden.
Wie kommt es zu überhöhten Preise?
Meistens entstehen überhöhte Preise durch Fehler in der Kommunikation. Drückt sich der Kunde nicht klar aus, macht sich das Werkstatt oft zu Nutze. Versuche deshalb bereits vorab so viele Informationen wie möglich zu sammeln. Welche Teile sind defekt? Wie genau kann der Fehler behoben werden? Welche Ersatzteile werden benötigt? Wie viel Arbeit steckt dahinter?
Ganz wichtig: Frage nach einem Kostenvoranschlag.
Aber Achtung: Denn ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich kostenpflichtig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Dieser wird dann meist zusammen mit den Kosten für die Reparatur verrechnet.
Je interessierter der Kunde und je informierter der Kunde, desto eher wird die Werkstatt darauf verzichten, irgendwelche Tricks aus dem Ärmel zu ziehen.
Was nun aber tun, wenn dies alles nicht geholfen hat und der Pfusch bereits geschehen ist?
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Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Reich rechtlich ist der Kostenvoranschlag als unverbindliche fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten zu definieren. Dieser kann somit durchaus überschritten werden. Dies liegt vor allem daran, dass man als Unternehmer im Vorhinein natürlich nicht alles zu 100 % voraussehen kann. Das Überschreiten hat jedoch seine Grenzen. Die richterliche Rechtsprechung zieht stand Heute eine Grenze bei etwa 20 % Überschreitung. Dies aber auch nur, wenn die Werkstatt den Kunden vorher nicht informiert hat und nach seiner Zustimmung gefragt hat.
Zu unterscheiden ist der Kostenvoranschlag von den sogenannten Festpreisen. Diese sind als verbindliche Kostenvoranschläge zu definieren und dürfen dementsprechend nicht überschritten werden.
Grundsätzlich empfehlen wir dir dich schon vorab zu informieren. Finde erst einmal heraus wo genau die Ursache des Schadens ist. Erklärt dir die Werkstatt beispielsweise, dass das Automatikgetriebe defekt ist, kontaktiere weitere Werkstätten in der Umgebung und frage nach einer ungefähren Preisgestaltung. Alternativ gibt es zahlreiche Informationen im Netz, welche dir einen ersten Eindruck über das Problem sowie die dazugehörigen Kosten vermitteln können. Beispielsweise auf Seiten wie wie viel kostet die reparatur eines automatikgetriebes. So bist du vorbereitet und kennst grob die Preise. Scheu dich nicht, dass der Werkstatt auch so zu vermitteln.
Müssen vorab nicht vereinbarte Arbeiten trotzdem bezahlt werden?
Grundsätzlich gilt, dass die Werkstatt bei nicht eindeutiger Fehlerquelle auch Schritte vornehmen darf, welche nicht vorab vereinbart wurde. Dabei muss diese jedoch nach den Regeln des Handwerks sinnvoll vorgehen. Die Werkstatt muss bei der Suche des Fehlers mit der wahrscheinlichsten Ursache beginnen und dabei wirtschaftlich vorgehen und nicht mit der teuersten Möglichkeit beginnen. Die Entscheidungen der Werkstatt müssen nachvollziehbar sein. Wann dies der Fall ist, ist oft nicht eindeutig. Vermeiden kannst du die Problematik, indem du die Werkstatt vorab bittest dich zu kontaktieren bevor außer planmäßige Entscheidungen getroffen werden.
Werden umgekehrt Arbeiten in der Rechnung aufgeführt, welche niemals durchgeführt wurden, sollten dies möglichst sofort beanstanden und Korrektur der Rechnung verlangen. Im Nachhinein wird es nämlich nicht leicht, dies zu beweisen. Gewöhne dir deshalb am besten an, die Rechnung direkt vor Ort zu überprüfen und im Zweifelsfall nachzuhaken.
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Gibt es eine Garantie auf die Reparaturarbeiten?
Grundsätzlich gibt es ohne Vereinbarung auch keine Garantie. Allerdings besteht eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung). Die Werkstatt ist berechtigt diese Gewährleistung vertraglich auf ein Jahr zu verkürzen, allerdings ist sie nicht befugt diese gänzlich auszuschließen. Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, muss die Werkstatt diesen kostenlos beheben.
Dazu gehört auch die Begleichung der Transport- und Fahrtkosten von und zur Werkstatt und die Arbeits- und Materialkosten.
Doch wie genau reklamiert man überhaupt? Du musst die Werkstatt ausdrücklich zu Nachbesserung auffordern und dafür eine angemessene Frist setzen. Angemessen bedeutet ungefähr zwei Wochen. Erst wenn diese Frist verstreicht, entsteht für dich die Möglichkeit andere Schritte vorzunehmen.
Beispielsweise kannst du dann den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder auch Schadensersatz verlangen. Hier sind jedoch eventuell noch zusätzliche Voraussetzungen zu beachten. Zum Beispiel muss für einen Rücktritt der Mangel erheblich sein. Auch ist es dem Kunden erst jetzt möglich, eine andere Werkstatt mit der Behebung des Mangels zu beauftragen, vorher nicht. Doch beachte auch, dass der Werkstatt mindestens zwei Nachbesserungsversuche zusteht.
Erst ab dem dritten kann es dem Kunden unzumutbar werden. Deshalb empfiehlt es sich immer, solche Nacherfüllungsverlangen per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So fällt ihnen später der Beweis leichter.
Was passiert, wenn das KFZ in der Werkstatt beschädigt wird?
Selbstverständlich muss in solchen Fällen die Werkstatt den Schaden übernehmen. Dies gilt auch für Schäden durch Mitarbeiter sowie für Probe- und Überführungsfahrten. Auch hier gilt deshalb direkt bei der Abholung des Fahrzeugs einen kurzen Check durchzuführen und zu schauen ob irgendwelche Schäden zu sehen sind.
Für Gegenstände im Auto haftet die Werkstatt nur, wenn diese ausdrücklich in Verwahrung gegeben wurden. Lasse deshalb bestenfalls keine Wertsachen im Fahrzeug und halte vorher schriftlich fest, welche Gegenstände sich noch im KFZ befinden.
Leuchtet also das nächste Mal eine Lampe im Fahrzeug auf, heißt es Ruhe bewahren und sich an seine Rechte zu erinnern. Mit unseren Tipps hinsichtlich der Verhaltensregeln vor Abgabe und nach Abholung des KFZs gibst du dem Pfusch kaum eine Chance. Dann brauchen Sie auch keine Angst mehr zu haben übers Ohr gehauen zu werden.
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