Auto online abmelden – So funktioniert es

Über den Ablauf einer Zulassung eines angeschafften Autos ist vieles bekannt. Während man beim Neukauf über einen Händler häufig den Service genießt, dass die Anmeldung vom Verkäufer übernommen wird, ist auch bekannt wie man sich bei einem Gebrauchtwagenkauf von privat zu verhalten hat. Die Anmeldung des Wagens ist ein normaler Schritt im Anschluss an den Kaufvorgang. Anders sieht es jedoch in Bezug auf die Abmeldung eines Autos aus. Hier sind die Abläufe nicht direkt verständlich. Dass dieser Vorgang mittlerweile sogar im Internet möglich ist wird im Folgenden erläutert.

Hat man vor sein Fahrzeug zu verkaufen, benötigt es schlicht aktuell nicht oder will man es gar bis auf Weiteres stilllegen, so empfiehlt es sich, den Wagen abzumelden. Doch die Terminvereinbarung und der Termin an sich bei der zuständigen Zulassungsbehörde ist für viele lästig. Sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, dass ab dem Jahre 2015 zugelassen wurde, ist eine Abmeldung auch online zu erledigen. Zu klären ist nur, welche Unterlagen benötigt werden, was die zu erwartenden Kosten für die Online-Abmeldung sind und wie die Abmeldung im Internet grundsätzlich abläuft. Häufig wird die Abmeldung auch als Außerbetriebsetzung deklariert.

Diese Voraussetzungen müssen vorliegen

Soll das Fahrzeug stillgelegt, verkauft oder verschrottet werden, kann man sich mit dem Online-Dienst der Abmeldung bei entsprechend berechtigten Autos zukünftig einen Behördengang sparen. Maßgebend ist das Zulassungsdatum. Dieses muss der 01. Januar 2015 oder später sein. Sofern dies für das abzumeldende Fahrzeug zutrifft, befindet sich unter der Sicherheitsplakette am Kennzeichen ein Sicherheitscode. Dieser wird für die Abmeldung benötigt. In Ausnahmefällen ist dies auch für ältere Fahrzeuge möglich – nämlich dann, wenn diese bereits abgemeldet wurden und nach dem 01.01.2015 wieder neu angemeldet wurden.

Weiterhin ist es notwendig, einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion zu besitzen. Mit dem passenden Lesegerät und der Ausweis-App des Bundes kann dieser bei der Abmeldung verwendet werden. Für die Zahlung der fälligen Gebühr ist eine Kreditkarte oder eine Girokarte notwendig, um auch diesen Schritt online abwickeln zu können.

 

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Ablauf der Abmeldung im Internet

Sind die geforderten Grundlagen erfüllt, kann die Abmeldung angegangen werden. Zunächst ist eine Registrierung auf der Homepage der zuständigen Zulassungsstelle erforderlich. Sind Identität mit Hilfe des Personalausweises und das Fahrzeug unter Angabe von Kennzeichen und Sicherheitscodes nachgewiesen, ist der Vorgang bereits erledigt. Man benötigt neben dem genannten Sicherheitscode unter dem Siegel am Nummernschild auch den Code aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dieser siebenstellige Code befindet sich unter einem weißen Feld. Dieses muss zur Einsicht der Kombination freigerubbelt werden.

Sind all diese Angaben erfolgt, muss im letzten Schritt der Bezahlvorgang abgeschlossen werden. Die Kosten für die Abmeldung können im Vorwege bei der Zulassungsstelle erfragt werden. Gemäß aktuellem Bußgeldkatalog beträgt die Bearbeitungsgebühr für die Abmeldung im Internet 6,30 Euro. Damit ist diese günstiger, als wenn man die Abmeldung vor Ort vornimmt. In diesem Fall werden Gebühren von 7,50 Euro fällig. Zu beachten ist, dass diese doch recht überschaubaren Preise nur gelten, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Ist dies nicht der Fall und müssen entsprechend Ersatzpapiere ausgestellt werden, so muss mit einer Gebühr von 40,40 Euro gerechnet werden. Im Nachgang erhalten Sie den Abmeldebescheid auf dem Postweg.

Positiv ist die Vernetzung der Behörden mit dem Finanzamt und der beauftragten Versicherung für das Fahrzeug. Ist die Abmeldung erledigt, geben die zuständigen Behören die Information direkt an die Versicherung und das Finanzamt weiter. So ist sichergestellt, dass man im Nachgang keine Zahlungsaufforderungen für die KfZ-Versicherung oder die KfZ-Steuer erhält.

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