Abgemeldetes Auto verkaufen – wie geht man am besten vor?

Es kann viele gute Gründe dafür geben, ein Auto zu verkaufen. Manchmal macht der alte Wagen Probleme und Ersatz muss her oder es gilt, endlich das Traumauto zu kaufen.  Für das alte Auto heißt das meist, dass es verkauft wird. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, das Auto angemeldet oder abgemeldet zu verkaufen. Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Vor einem Verkauf sollten sich Fahrzeugbesitzer genau über diese Varianten informieren, um keine Probleme zu bekommen.

 

Einschränkungen nach Abmeldung

Wenn das Auto vor dem Verkauf bereits abgemeldet wird, darf es nicht mehr auf öffentlichen Grund stehen. In der Praxis bedeutet das, dass es weder dort geparkt werden kann noch auf die Straße darf. Wer bereits einen Käufer hat, hat damit vielleicht kein großes Problem. Anders sieht das aus, wenn ein potentieller Käufer eine Probefahrt machen möchte. Das ist dann in den meisten Fällen leider nicht mehr möglich. Ein ähnliches Problem ist es, wenn das Auto erst noch zum Käufer gefahren werden muss. Da das abgemeldete Fahrzeug nicht mehr auf die Straße darf, ist das nicht ohne weiteres möglich. Auch wird ein Abstellplatz für das Auto gebraucht, an dem es bis zum Verkauf stehen kann. Eine Möglichkeit, trotz der Abmeldung eine Probefahrt zu ermöglichen, gibt es allerdings: Das gelbe Kennzeichen, das sogenannte Kurzzeitkennzeichen, gilt für jeweils 5 Tage. In dieser Zeit kann das Auto wieder bewegt und gegebenenfalls an den Käufer überführt werden. Sollte der Käufer zwischenzeitlich natürlich abspringen, muss das Kennzeichen noch einmal neu besorgt werden.

 

 

Kann ich das Fahrzeug auch angemeldet lassen?

Der Fahrzeughalter kann das Auto auch angemeldet verkaufen. Das ist jedoch mit einem gewissen Risiko verbunden. Denn solange das Auto noch auf den alten Besitzer angemeldet ist, gilt er auch aus der Sicht von Versicherung und Zulassungsstelle noch als verantwortlich für das Auto. Er muss weiterhin die Versicherung zahlen und, sollte es zu einem Unfall kommen, ist er mitverantwortlich und wird deshalb vielleicht sogar hochgestuft. Problematisch wird es auch bei möglichen Bußgeldbescheiden. Sollte der Käufer mit dem Auto geblitzt werden, landet der Bescheid höchstwahrscheinlich im Briefkasten des Verkäufers. Mit einem Kaufvertrag ist es natürlich möglich zu beweisen, dass er nicht der Fahrer war, aber das bedeutet möglicherweise eine Menge Aufwand und Papierkram. Es ist am Ende also eine Vertrauensfrage, ob man das Auto an- oder abmeldet. In vielen Fällen ist es allerdings sicherer, das Auto rechtzeitig vor dem Verkauf abzumelden.

Frühzeitig informieren lohnt sich

 

Es ist wichtig, bereits kurz nach dem Verkauf die Zulassungsstelle und die Versicherung darüber zu informieren. Das kann entweder persönlich oder auf dem Postweg getan werden. In jedem Fall sollte eine Kopie des Kaufvertrags vorgezeigt werden. Besonders für den Verkäufer ist das eine Absicherung, um nicht im Fall der Fälle für Unfälle verantwortlich gemacht zu werden. Beim Kaufvertrag muss darauf geachtet werden, dass das genau Datum und die Uhrzeit der Übergabe vermerkt werden. Auch dürfen die Unterschriften nicht fehlen. Das ist die beste Art, sich vor möglichen Problemen zu schützen.